AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Firma ETG Transport GmbH betreibt einen Omnibusbetrieb.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss im Linien- und Ausflugsverkehr jeder Gast einen gültigen Einzelfahrschein im Mietwagenverkehr, jede Reisegruppe einen gültigen Sammelfahrschein vor Antritt der Fahrt besitzen. Im Linienverkehr entspricht der Fahrschein den entsprechenden Normen des jeweiligen Verkehrsverbundes oder gem. der auf der Linien ausgewiesenen, erforderlichen Fahrscheine, welcher in dieser Region für die Erbringung des öffentlichen Personalverkehrs üblich ist. Im Mietwagenverkehr gilt die Auftragsbestätigung als gültiger Sammelfahrschein bzw. Fahrschein, sofern die Rechnung hierzu beglichen ist.
Der Fahrtpreis wird von Seiten ETG Transport GmbH vor der Fahrt berechnet und diese Rechnung ist bis 10 Tage vor der Fahrt fällig. ETG Transport GmbH behält sich vor bei ggf. nicht ausreichender Bonität oder beim Erstauftrag einen Vorschuss zu verlangen. Öffentliche Institutionen können generell Ihre Rechnung bis 5 Tage nach der Fahrt ausgleichen. Der Betrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb des Zahlungsziels fällig eingehend auf dem Bankkonto der ETG Transport GmbH.
Das Beförderungsentgelt wird gemäß unserem Haustarif bei Tagesfahrten bis zu 10 Stunden nach Stunden darüber hinaus als Mehrtagesfahrten je Tag bei einer durchschnittlichen Leistung pro angefangenem Tag bis zu 20 Kilometer je Stunde bis maximal 10 Stunden je Tag berechnet. Hierüber erhält der Auftraggeber ein Angebot und nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung als Fahrschein. Der hier pauschal angebotene Preis schließt die genannten Leistungen unabhängig von den vorherigen Regelungen ein. Darüber hinaus anfallende Kilometer und Mehrstunden werden nach derzeitigem Stand mit € 50,00 je angefangene Stunde, bzw. € 1,55 je angefangenen Zusatzkilometer berechnet, sofern nicht hier im Auftrag eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Straßen-, Fähr-, Pass- und Tunnelgebühren sowie Steuern, die neben dem Beförderungsentgelt für ETG Transport GmbH anfallen, sind vom Auftraggeber direkt zu reservieren und direkt an den jeweiligen Leistungsträger vor Ort zu zahlen. Sofern erforderlich, sind noch entsprechende Überführungskosten mit Fähren und ähnlichem für das Fahrzeug nebst Fahrerbesatzung, sofern es für die Reise erforderlich ist, durch den Auftraggeber an den Leistungsträger direkt zu entrichten bzw. vom Auftraggeber direkt zu besorgen, bzw. zu reservieren. Sollte die Firma ETG Transport GmbH hier in Vorleistung treten, ist sie berechtigt, für jeden Vorgang entsprechend eine Bearbeitungsgebühr von 10% für die Leistung, mindestens € 50,00 je Vorgang zu berechnen.
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn die in den Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt eingehalten werden. Abweichungen von Fahrstrecken, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die die Firma ETG Transport GmbH kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht der ETG Transport GmbH gegenüber dem Auftraggeber. Für den Fall, dass ETG Transport GmbH für Ausfälle, Störungen verantwortlich ist, haftet ETG Transport GmbH bis zur Höhe des Fahrtpreises, den er selbst für die ausgefallene Strecke erhält, bzw. erhalten hat. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist abhängig von der vorherigen telefonischen Zustimmung der Firma ETG Transport GmbH. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Ersatzleistung durch die ETG Transport GmbH.
Bei Stornierung eines festen Auftrags ist darauf zu achten, dass bis zu 20 Tage vor dem Termin 10% des Fahrpreises, ab 20 Tagen vor dem Termin 50% des Fahrpreises und ab 3 Tage vor dem Termin 80% des Fahrpreises fällig werden. Bei Stornierungen von Nebenleistungen, Reisevorleistungen sind die Stornierungskosten des Leistungsträgers zzgl. 10% zu erstatten. Jeweilige Stornierungskostenregelungen des Leistungsträgers können wir auf Anfrage erfragen und weiterleiten.
Die Fahrgäste haben den Anweisungen des Fahrpersonals im Interesse der Verkehrssicherheit nachzukommen. Personen, die sich den Weisungen des Fahrpersonals widersetzen, betrunkene Personen und solche die andere Fahrgäste belästigen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Die Betätigung der Rundfunk bzw. Lautsprecheranlage, die Küche, dem WC, dem Kühlschrank und der zur Klimaanlage gehörende Teile auch der Dach bzw. Außenfenster obliegt dem Fahrer bzw. dem von Ihm Beauftragten.
Die durch Beschädigung oder Verunreinigung der Fahrzeuge oder sonstigen Betriebsanlagen verursachten Kosten sind zu ersetzen. Neben den Fahrgästen haftet auch der Auftraggeber für die von den Fahrgästen angerichteten Schäden.
Wer die festgesetzten Abfahrtszeiten versäumt, kann daraus keinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Rückzahlung des Fahrgeldes herleiten.
Die Beaufsichtigung mitgeführter Kinder ist Pflicht eines Begleiters des Auftraggebers. Für Schäden, die Infolge mangelnder Beaufsichtigung von Kindern entstehen, sind Begleiter und gesetzliche Vertreter der Kinder sowie der Auftragsgebers gesamtschuldnerisch schadenersatzpflichtig.
Gepäck wird in normalen Umfang mitbefördert (1 Koffer pro Person). Das im inneren des Fahrgastraums oder Gepäckraum des Fahrzeugs untergebrachte Gepäck ist vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Bei Verlust, Beschädigung oder Vertauschen von Gepäckstücken, übernimmt ETG Transport GmbH keine Haftung. Für Beschädigung haftet ETG Transport GmbH nur, wenn diese ein Verschulden trifft. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei € 1.000,-. Der Abschluss einer Gepäckversicherung wird dringend empfohlen. Eine Haftung des ETG Transport GmbH für im Bus gelassene Garderobe, Wertsachen oder Gepäck wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Beförderung von Tieren ist ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich von ETG Transport GmbH genehmigt ist. Mitgeführte Tiere sind vom Fahrgast in einem solchen Fall selbst zu beaufsichtigen und dürfen nur unter Nutzung der gesetzlichen Vorschriften (ggf., .Maulkorb, usw.) zu befördern. Der Auftraggeber haftet auch für Verunreinigung und Verletzungen, die von dem Tier verursacht werden.
Jeder Gast ist verpflichtet, bei Einnahme seines Platzes sich anzuschnallen oder Verlassen seines Platzes und bei Benutzung eines Stehplatzes, besonders in der Nähe der Außentür, sich dauernd einen festen Halt zu verschaffen, so das er weder selbst Schaden erleidet noch einem anderen Schaden zufügen kann. Schäden, die durch Außerachtlassen entsprechender Vorsichtsmassnahmen entstehen, hat der Betreffende selbst zu tragen. Sollten Sie am Sitzplatz einen Gurt vorfinden, gilt Anschnallpflicht während der ganzen Fahrt des Busses. Für Folgeschäden aus nicht Einhaltung dieser Verpflichtung haftet ETG Transport GmbH nicht.
Bei Zeitangaben für das Reiseziel, bzw. für die Abfahrt, haftet die ETG Transport GmbH nicht für Verspätungen oder die Errechnung der ungefähren Fahrtzeit. All diese Angaben sind unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart.
Während der Auftragsdurchführung sind vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Leistungsänderung wie folgt zu behandeln: a./ zeitliche Änderung Der Fahrer muss unbedingt zu der Ihm mündlich mitgeteilten bzw. im Auftrag / Fahrschein gedruckten Zeit der ETG Transport GmbH wieder zur Verfügung stehen. Sollte der Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zeitliche Änderung vom Fahrer verlangen, insbesondere Fahrzeuge länger als vorgesehen beanspruchen, so ist vorher von ETG Transport GmbH zu erfragen, ob dieses möglich ist. Besteht keinerlei Möglichkeit zu einer solchen Rückfrage muss der Fahrer die Rückfahrt zu der im Beförderungsvertrag vereinbarten Zeit antreten, um die anderen für Ihn vorgesehenen Aufträge bzw. um die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu genügen. Für den Fall dass sich Auftraggeber und ETG Transport GmbH auf eine Verlängerung des Auftrags verständigen, ist der Auftraggeber verpflichtet auf dem Fahrschein / Fahrauftrag des Fahrers leserlich ggf. in Druckbuchstaben mit Unterschrift und Namen in Druckbuchstaben zu quittieren, dass er die Mehrkosten für die Fahrt uneingeschränkt übernimmt. b./ sonstige Mehrleistungen Eine, wie in a./, geforderte Unterschrift ist auch zu leisten, wenn Mehrleistungen im normalen Fahrtablauf verlangt werden, welche die Start- und Endzeiten des Auftrags nicht beeinflussen. c./ sonstige Minderleistungen Ausfälle, Verkürzungen u. ä. berechtigten nicht zu Preisreduzierung, sofern hier ETG Transport GmbH kein Verschulden trifft. Im Verschuldensfalle trifft die Haftungsregelung und die Haftungshöchstgrenzen in diesen Geschäftsbedingungen in Kraft. Diesen werden im folgenden Abschnitt behandelt.
Der Fahrgast ist durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung der ETG Transport GmbH versichert. Für Schäden, die durch eigenes oder durch Verschulden anderer Fahrgäste entstehen, ist die Haftung durch ETG Transport GmbH ausgeschlossen. Die grundsätzliche Haftungshöhe wird begrenzt auf € 1.000,- für Sachschäden ggf. auch Gepäckschäden und € 500.000,- für Personenschäden. Die Grenzen passen sich auf ggf. höhere gesetzliche Mindestregeln an, für den Fall, dass diese höher liegen bzw. sich verändert haben.
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind folgende gesetzliche Vorschriften zwingend einzuhalten und sofern dies den Auftraggeber betrifft auch von diesem einzuhalten und die Fahrgäste zu informieren. a./ Die reine Lenkzeit, der Dienst am Steuer, darf 9 Stunden nicht überschreiten. b./ Der Fahrer muss spätestens je nach 4,5 Stunden Fahrt mindestens 45 Minuten Pause einlegen. Der Fahrer kann in dieser Zeit den Bus verschließen und verlassen. c./ Fahrten mit zwei Fahrern dürfen maximal 20 Stunden lenken, das heißt je Fahrer 10 Stunden. Die Pausenregelung gilt entsprechend. d./ Täglich ist dem Fahrer 11 Stunden Ruhezeit zu gewähren. Hierfür muss dem Fahrer eine ordentliche Schlafmöglichkeit gewährt werden. Ordentlich ist kein Zelt oder durch Lärm beeinträchtigte Räumlichkeit bzw. im Bus. e./ Bei Mehrtagesfahrten ist zu berücksichtigen, dass die zweiwöchentliche Lenkzeit in der Woche von 90 Stunden nicht überschritten wird und der Fahrer maximal an 12 aufeinanderfolgenden Tagen lenken bzw. arbeiten darf. Danach muss er einen mindestens einen Tag Pause haben. f./ Bei Mehrtagesfahrten gilt, dass der Fahrer in einer ordentlichen Schlafgelegenheit untergebracht wird, alleine also im Einzelzimmer mit ordentlicher Waschgelegenheit und die Verpflegung von drei Mahlzeiten am Tag übernommen wird. Die Kosten gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftraggebers. g./ Der Fahrer ist für den Fahrdienst angestellt. Bei Fahrtpausen darf er nicht in Arbeitsbereitschaft gehalten werden um z.B. das Gepäck oder Bekleidung oder Gepäck zu beaufsichtigen, sondern er soll das Fahrzeug verschließen und über die Zeit frei verfügen können.
Der Auftraggeber hat die Geschäftsbedingungen den Fahrgästen bekannt zugeben.
Der Auftraggeber muss einen Verantwortlichen benennen, der während der Reise der Verhandlungspartner für den Fahrer ist.
Der Beförderungsvertrag ist rechtswirksam zustande gekommen, sofern der Auftraggeber der Auftragbestätigung nicht unverzüglich in eiligen Fällen fernmündlich im Voraus widerspricht.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Beförderungsvertrag, dem Fahrauftrag bzw. aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, ist Berlin.
Alle Preisangaben sind zzgl. Umsatzsteuer soweit nichts anders ausgewiesen. Etwaige Veränderung der Umsatzsteuer im In- oder Ausland, sonstige steuerrechtliche Veränderungen, mehr als 5% Erhöhung der Treibstoffpreise gegenüber dem Zeitpunkt der Auftragserteilung oder wesentliche andere Änderungen der Rahmenbedingungen von der Auftragsgrundlage, berechtigen zur Nachbesserung der vereinbarten Fahrtpreise durch ETG Transport GmbH.
Die deutsche Umsatzsteuer wird generell nur auf den deutschen Streckenanteil erhoben, sofern hier keine steuerrechtlichen Regelungen entgegen sprechen.
Stand März 2025
E-Mail: srvice@european-bus-service.com
Internet: www.european-bus-service.com